Über Repac

Produkte

ProfiShops

Aktuelles

Service

Aktionen

Kontakt

Gutscheine

 

 

Presse

 

 

Repac Object

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Repac Montagetechnik GmbH & Co. KG (im Folgenden: Das Unternehmen).

Vorbemerkung

(1) Diese Bedingungen gelten ausschließlich, wenn der Besteller Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(2) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
(3) Auf Verbraucher finden diese Bedingungen keine Anwendung.
(4) Die folgenden Bedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Unternehmen und dem Besteller, es sei denn, abweichende Bestimmungen wurden vom Unternehmen ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1. Vertragsabschluss

Der Liefer- und Leistungsvertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung
des Unternehmens oder durch Ausführung der Leistung durch das Unternehmen zustande.

2. Preise

(1) Allen Aufträgen werden die zurzeit der Lieferung geltenden Preise und Rabattsätze zugrunde gelegt.
(2) Eine verbindliche Preisfestlegung erfolgt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Unternehmens und unter dem Vorbehalt, dass die der Auftragsbestätigung zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Preise des Unternehmens verstehen sich ab Werk in Euro, zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, es sei denn, es werden anderweitige Angaben gemacht.
(3) Verpackung, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten sind nicht eingeschlossen und werden gemäß der „Preisliste Logistik und Dienstleistungen“ ggf. gesondert berechnet. Der Mindestauftragswert beträgt 75,00 Euro netto. Bei Aufträgen unter 75,00 Euro netto berechnet das Unternehmen einen Mindermengenzuschlag i. H. v. 10,00 Euro netto. Ab einem Warenwert von 300,00 Euro netto liefert das Unternehmen frei Haus.

3. Liefermenge, Lieferfrist, Versand

(1) Die kleinste Liefermenge pro Artikel ist eine Verpackungseinheit (VE).
(2) Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Bestellers. Rücksendungen werden ohne vorherige Zustimmung des Unternehmens nicht angenommen.
(3) Bei Sonderanfertigungen sind dem Unternehmen Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10 % der bestellten Menge gestattet.
(4) Das Unternehmen ist zu Teillieferungen berechtigt.
(5) Die vom Unternehmen angegebenen Lieferzeiten beziehen sich auf das Versanddatum der Ware. Sie gelten als eingehalten, wenn die Ware zu diesem Zeitpunkt das Werk verlässt oder die Lieferbereitschaft dem Besteller mitgeteilt wird. Abweichendes gilt nur für die Fälle ausdrücklicher Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien.
(6) Die vereinbarte Lieferfrist gilt stets nach Klärung sämtlicher technischer und kaufmännischer Einzelheiten. Insoweit handelt es sich grundsätzlich um unverbindliche Lieferfristen. Um verbindliche Liefertermine handelt es sich ausschließlich dann, wenn der Liefertermin schriftlich gegenüber dem Besteller als verbindlich bestätigt worden ist.
(7) Bei Überschreiten der Lieferfrist hat der Besteller eine angemessene Nachfrist zu gewähren, die zwei Wochen nicht unterschreiten darf.
(8) Kann die Lieferfrist einschließlich der angemessenen Nachfrist nicht eingehalten werden, haftet das Unternehmen ausschließlich für den Rechnungswert der nicht fristgemäß gelieferten Warenmenge, maximal in Höhe des negativen Interesses.
(9) Höhere Gewalt, Betriebsstörungen und ähnliche unvorhersehbare und vom Unternehmen nicht zu vertretende Umstände entbinden das Unternehmen von der Einhaltung der Lieferfristen für die Dauer der Betriebsstörung. In diesen Fällen ist der Besteller insbesondere nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz geltend zu machen. Sollten die Umstände jedoch länger als einen Monat anhalten, sind beide Vertragsparteien zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

4. Gewährleistung/ Sachmängel

(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt für neue und für gebrauchte Produkte ein Jahr.
(2) Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Anlieferung auf Mangelfreiheit zu überprüfen. Mängel sind dem Unternehmen, unverzüglich nach Empfang der Ware, schriftlich mitzuteilen. Werden erkennbare Mängel nicht unverzüglich gerügt, so entfällt diesbezüglich die Gewährleistung.
(3) Zeigt sich später ein anfangs nicht erkennbarer Mangel, so muss dieser dem Unternehmen unverzüglich angezeigt werden. Anderenfalls gilt auch dieser Mangel als genehmigt.
(4) Für Werbeaussagen oder Mängel in der Gebrauchsanweisung haftet das Unternehmen nicht.
(5) Das Unternehmen ist berechtigt, Nacherfüllung nach seiner Wahl vorzunehmen. Dies bedeutet, dass das Unternehmen entscheidet, ob eine Nachbesserung der Kaufsache oder eine Neulieferung vorgenommen wird.
(6) Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist das Unternehmen zu einer wiederholten Nacherfüllung berechtigt. Auch im Falle einer wiederholten Nacherfüllung entscheidet das Unternehmen zwischen Nachbesserung oder Neulieferung.
(7) Der Besteller ist erst dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Nacherfüllung wiederholt fehlgeschlagen ist.

5. Pflichtverletzungen

(1) Ungeachtet der Bestimmungen über die Gewährleistung sowie anderer spezieller Regelungen gilt in Fällen einer Pflichtverletzung des Unternehmens Folgendes:
a) Der Käufer hat dem Unternehmen zur Beseitigung der Pflichtverletzung eine angemessene Nacherfüllungsfrist zu gewähren, welche zwei Wochen nicht unterschreiten darf.
b) Erst nach erfolglosem Ablauf der Nacherfüllungsfrist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten und/ oder Schadensersatz verlangen.
c) Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist:
d) Schadensersatzansprüche des Käufers hinsichtlich der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Unternehmens oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des Unternehmens beruhen, sind weder ausgeschlossen noch beschränkt.
e) Schadensersatz kann der Käufer nur in Fällen grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Unternehmens oder grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehhilfen des Unternehmens verlangen.
(2) Insbesondere wird bei der Erbringung von Werkleistungen nach Vorgabe des Bestellers die Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter (Urheberrechte) ausgeschlossen. Eine Prüfungspflicht seitens des Unternehmens besteht im Hinblick auf Schutzrechte Dritter nicht.

6. Zahlungsbedingungen

(1) Sofern nichts Anderes vereinbart ist, beträgt die Zahlungsfrist ab Rechnungsdatum 14 Tage mit 2 % Skonto oder 30 Tage ohne Abzug. Ein Skontoabzug von neuen Rechnungen ist unzulässig, solange ältere Fällige Rechnungen noch offen sind.
Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die GE Capital Factoring GmbH zu leisten, an die das Unternehmen gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus seinen Geschäftsverbindungen abgetreten hat. Auch das Vorbehaltseigentum hat das Unternehmen auf die GE Capital Factoring GmbH übertragen.
(2) Bei Zielüberschreitung ist das Unternehmen berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % -Punkten über dem gültigen Basiszinssatz zu fordern. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens ist jederzeit möglich.
(3) Ist der Besteller mit der Zahlung in Verzug, steht es dem Unternehmen frei, die weitere Erfüllung des Vertrages abzulehnen. Tritt eine erhebliche Gefährdung des Zahlungsanspruches ein, so ist das Unternehmen berechtigt, Vorauszahlungen oder ausreichende Sicherheit zu fordern. Verweigert der Besteller Vorauszahlung oder Sicherheit, so kann das Unternehmen vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz geltend machen.
(4) Eingehende Zahlungen tilgen jeweils erst die Kosten, dann die Zinsen und zuletzt die Hauptforderung. Bei mehreren Forderungen wird zunächst die jeweils ältere getilgt.
(5) Befindet sich der Besteller mit Zahlungen gegenüber dem Unternehmen in Verzug, werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.

7. Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenüber dem Besteller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Unternehmens in dessen Eigentum.
(2) Im Falle von Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware steht dem Unternehmer das (Mit-) Eigentum im Wert des Zustandes der Vorbehaltsware vor Be- oder Verarbeitung an der dadurch entstehenden Sache zu. Eine Veräußerung der Vorbehaltsware ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr des Bestellers zulässig.
(3) Im Übrigen sind Verfügungen über die Vorbehaltsware unzulässig, dies gilt insbesondere für die Sicherungsübereignung oder Verpfändung.
(4) Erfolgt die Zwangsvollstreckung über das Vermögen des Bestellers und ist hiervon die Vorbehaltsware betroffen, so ist dies dem Unternehmen sofort schriftlich und unter Angabe aller erforderlichen Daten (Vollstreckungsorgan, Aktenzeichen), gegebenenfalls unter Beifügung von Vollstreckungsprotokollen, mitzuteilen.

8. Verwendungszweck der Produkte

Das Unternehmen übernimmt keine Gewähr für die Eignung seiner Produkte für den vom Besteller beabsichtigten Verwendungszweck. Gebrauchsanweisungen, Empfehlungen, sowie Vorschläge werden nach bestem Wissen aufgrund von Praxiserfahrungen gegeben. Sie sind jedoch unverbindlich und befreien den Besteller nicht von eigenen Versuchen und Prüfungen.

9. Für die Ablieferung von bedruckten Klebebändern gilt zusätzlich Folgendes:

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmers.
(2) Gerichtstand ist der Sitz des Unternehmers. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


Bei Auftragserteilung bitte die Kundennummer angeben! Bitte bei Abnahme unserer Lieferungen beachten:

Die in unserem Katalog oder in unseren Prospekten enthaltenen Abbildungen, Beschreibungen und Angaben über Maße und Gewichte sind nur als Richtlinien zu betrachten. Eine Verpflichtung zur Benachrichtigung über erfolgte Abänderungen übernehmen wir nicht. Farbabweichungen der im Katalog abgebildeten Produkte zum Original sind drucktechnisch bedingt. Änderungen vorbehalten.

 

Repac Aktuell  

Partnerschaft mit mFlor

Unsere neue Partnerschaft mit mFlor ermöglicht es uns, Ihnen mit hochwertigen Bodenbelägen nun ein noch umfassenderes Sortiment anzubieten.


mein Konto  
Login
Benutzername
Passwort
 

SSL-verschlüsselter Login
Neu Registrieren
Zugangsdaten vergessen

Warenkorb  

Registrieren Sie sich jetzt und profitieren Sie von unserem komfortablen Webshop!